Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Unterkunft

Artikel 1 Geltungsbereich

  1. Beherbergungsverträge und damit verbundene Verträge, die unser Hotel mit Gästen abschließt, unterliegen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden:). das Gleiche gilt) oder nach den allgemein üblichen Gepflogenheiten.
  2. Akzeptiert das Hotel eine Sondervereinbarung, sofern diese nicht gegen Gesetze, Vorschriften etc. oder Gepflogenheiten verstößt, so geht diese Sondervereinbarung unbeschadet der Regelungen des vorstehenden Absatzes vor.

Artikel 2 Antrag auf Beherbergungsvertrag

  1. Eine Person, die einen Beherbergungsvertrag mit diesem Hotel beantragen möchte, muss dem Hotel die folgenden Informationen zur Verfügung stellen.
    1. Kundenname
    2. Unterkunftsdatum und voraussichtliche Ankunftszeit
    3. Kontaktinformationen des Kunden
    4. Sonstige Angelegenheiten, die das Hotel für notwendig erachtet
  2. Sollte es zu Änderungen der dem Hotel gemäß vorstehendem Absatz gewünschten Inhalte kommen, benachrichtigen Sie das Hotel bitte umgehend über die geänderten Inhalte.
  3. Wünscht ein Gast während seines Aufenthalts einen weiteren Aufenthalt über den in Ziffer 2 des vorstehenden Absatzes genannten Beherbergungstermin hinaus, geht das Hotel davon aus, dass zum Zeitpunkt der Anfrage ein Antrag auf Abschluss eines neuen Beherbergungsvertrags vorliegt.

Artikel 3 Abschluss des Beherbergungsvertrages etc.

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des im vorstehenden Artikel genannten Antrags durch das Hotel zustande.
  2. Bei Abschluss eines Beherbergungsvertrages gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes ist das Beherbergungsentgelt für die gesamte vom Beherbergungsvertrag abgedeckte Beherbergungsdauer vor Beginn des Aufenthalts bzw. bis zu dem vom Hotel genannten Termin zu zahlen.
  3. Tritt einer der folgenden Umstände ein, kann das Hotel den Antrag des Kunden so behandeln, als ob er ihn gestellt hätte, obwohl der Kunde tatsächlich keine Absicht hatte, dort zu bleiben. Der Vertrag verliert seine Wirksamkeit.
    1. Wenn die im vorstehenden Absatz genannte Unterkunftsgebühr nicht vor Beginn des Aufenthalts oder bis zu dem vom Hotel gemäß demselben Absatz genannten Datum bezahlt werden kann.
    2. Auch wenn Sie versuchen, die gemäß Absatz 1 des vorstehenden Artikels angegebenen Kontaktinformationen zu kontaktieren, innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum des ersten Kontakts.
      (Wenn jedoch die Anzahl der Tage bis zum Tag der Unterbringung kürzer ist, dann bis 15:00 Uhr am Tag der Unterbringung) Wenn wir Sie nicht erreichen können.
    3. Wenn das Hotel sich weigert, Sie zu kontaktieren.
  4. In den Fällen der vorstehenden Absätze (2) und (3) können bereits erhaltene Übernachtungskosten nicht erstattet werden.

Artikel 4 Sondervereinbarung, die keine Zahlung der Anmeldegebühr erfordert

  1. Unbeschadet der Regelungen in Absatz 2 des vorstehenden Artikels kann das Hotel eine Sondervereinbarung treffen, bei der die Zahlung der im gleichen Absatz genannten Anmeldegebühr nach Vertragsschluss nicht erforderlich ist.
  2. Wenn das Hotel bei der Annahme eines Antrags auf einen Beherbergungsvertrag nicht die Zahlung der in Absatz 2 des vorstehenden Artikels genannten Antragsgebühr verlangt oder den Zahlungstermin für die Anzahlung nicht angibt, gilt dies als Annahme des Antrags Sondervereinbarung gemäß dem vorstehenden Absatz.

Artikel 4-2 Ersuchen um Zusammenarbeit bei Maßnahmen zur Infektionsprävention in Einrichtungen

Unser Hotel kann gemäß den Bestimmungen von Artikel 4-2, Absatz 1 des Hotelgewerbegesetzes (Gesetz Nr. 138 von 1948) die Mitarbeit derjenigen anfordern, die übernachten möchten.


Artikel 5 Verweigerung des Abschlusses eines Beherbergungsvertrages

In folgenden Fällen kann das Hotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nicht annehmen: Dieser Absatz bedeutet jedoch nicht, dass unser Hotel die Beherbergung in anderen als den in Artikel 5 des Hotelgewerbegesetzes genannten Fällen verweigern kann.

  1. Wenn der Antrag auf Unterkunft nicht diesen Geschäftsbedingungen entspricht.
  2. Wenn ein Gästezimmer wegen Vollbelegung nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
  3. Wenn ein ähnlicher Grund wie im vorherigen Punkt vorliegt, beispielsweise aufgrund des Eintretens einer Katastrophe oder einer anderen Notsituation, ist vorgesehen, dass Gästezimmer vorrangig für Katastrophenopfer und Katastrophenhilfepersonal usw. bereitgestellt werden.
  4. Wenn erkannt wird, dass die Gefahr besteht, dass der Unterkunftssuchende Handlungen begeht, die gegen gesetzliche Bestimmungen, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten in Bezug auf die Unterkunft verstoßen.
  5. Wenn davon ausgegangen wird, dass die unterkunftssuchende Person unter einen der folgenden Punkte A bis C fällt.
    • Organisierte kriminelle Gruppen im Sinne von Artikel 2 Punkt 2 des Gesetzes zur Verhinderung ungerechtfertigter Handlungen von Mitgliedern organisierter Kriminalitätsgruppen (Gesetz Nr. 77 von 1991) (im Folgenden „organisierte kriminelle Gruppen“ genannt) im Sinne von Artikel 2, Punkt 6 desselben Artikels: Mitglieder von organisierten kriminellen Gruppen (im Folgenden „Mitglieder von organisierten kriminellen Gruppen“), assoziierte Mitglieder von organisierten kriminellen Gruppen, Personen, die mit organisierten kriminellen Gruppen in Verbindung stehen, und andere asoziale Kräfte.
    • Wenn es sich bei einer organisierten Kriminalitätsgruppe oder einem Mitglied einer organisierten Kriminalitätsgruppe um ein Unternehmen oder eine andere Organisation handelt, die Geschäftsaktivitäten kontrolliert.
    • Unternehmen, deren Führungskräfte Mitglieder organisierter Kriminalitätsgruppen sind
  6. Wenn eine gewaltsame Forderung gestellt wird oder eine über ein angemessenes Maß hinausgehende Belastung in Bezug auf die Unterbringung gefordert wird (Gesetz zur Förderung der Beseitigung von Diskriminierung aus Gründen der Behinderung (Gesetz Nr. 65 von 2013)) (im Folgenden als „Gesetz zur Beseitigung von Diskriminierung“ bezeichnet). gegen Menschen mit Behinderungen").
  7. Wenn es sich bei der Unterkunft suchenden Person um einen Patienten mit einer bestimmten Infektionskrankheit usw. gemäß Artikel 4-2 Absatz 1 Punkt 2 des Hotelgewerbegesetzes handelt (im Folgenden „Patient mit einer bestimmten Infektionskrankheit usw.“). ").
  8. Wenn eine Unterbringung aufgrund von Naturkatastrophen, Anlagenausfällen oder anderen unvermeidbaren Gründen nicht möglich ist.
  9. Gemäß Artikel 5-6 der Durchsetzungsbestimmungen des Hotelgewerbegesetzes kann eine Person, die eine Unterkunft sucht, einen Antrag an das Hotel stellen, der eine übermäßige Belastung für das Hotel darstellen und die Erbringung unterkunftsbezogener Dienstleistungen für andere Gäste ernsthaft behindern könnte das angegebene Ding wird wiederholt.
  10. Wenn sich die unterkunftssuchende Person offensichtlich in einer körperlichen oder geistigen Erkrankung befindet.
  11. Wenn nur Minderjährige ohne Erlaubnis der Eltern übernachten.
  12. Bei der Beantragung einer Unterkunft zum Zweck der Übertragung des Aufenthaltsrechts auf eine andere Person.
  13. Wenn Sie sich um eine Unterkunft bewerben, obwohl Sie eigentlich gar nicht bleiben möchten.
  14. In anderen Fällen kann die Unterbringung aufgrund verschiedener Gesetze und Verordnungen oder Präfekturverordnungen verweigert werden.

Artikel 5-2 Erläuterung der Weigerung, einen Beherbergungsvertrag abzuschließen

Ist das Hotel mit dem Abschluss eines Beherbergungsvertrages auf Grundlage des vorstehenden Artikels nicht einverstanden, kann der Unterkunftssuchende eine Darlegung des Grundes verlangen.


Artikel 6 Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten

  1. Der Kunde kann durch Mitteilung an das Hotel vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
  2. Wenn der Kunde gemäß dem vorstehenden Absatz den Beherbergungsvertrag ganz oder teilweise storniert, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß der beigefügten Tabelle 2 verpflichtet.
  3. Erscheint der Gast ohne vorherige Rücksprache mit dem Hotel nicht bis zur Ankunftszeit am Tag der Beherbergung, kann das Hotel den Beherbergungsvertrag als durch den Gast storniert betrachten.

Artikel 7 Das Recht unseres Hotels, vom Vertrag zurückzutreten

  1. Das Hotel kann in den folgenden Fällen vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Dieser Absatz bedeutet jedoch nicht, dass unser Hotel die Beherbergung in anderen als den in Artikel 5 des Hotelgewerbegesetzes genannten Fällen verweigern kann.
    1. Wenn erkannt wird, dass das Risiko besteht, dass der Kunde eine Handlung begeht, die gegen Gesetze und Vorschriften, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten in Bezug auf die Beherbergung verstößt, oder wenn erkannt wird, dass der Kunde die gleiche Handlung begangen hat.
    2. Wenn davon ausgegangen wird, dass der Kunde unter einen der folgenden Punkte A bis C fällt:
      • Organisierte Kriminalitätsgruppen, Mitglieder organisierter Kriminalitätsgruppen, assoziierte Mitglieder organisierter Kriminalitätsgruppen, organisierte Kriminalitätsgruppen und andere asoziale Kräfte
      • Wenn es sich bei einer organisierten Kriminalitätsgruppe oder einem Mitglied einer organisierten Kriminalitätsgruppe um ein Unternehmen oder eine andere Organisation handelt, die Geschäftsaktivitäten kontrolliert.
      • Unternehmen, deren Führungskräfte Mitglieder organisierter Kriminalitätsgruppen sind
    3. Wenn ein Gast ein Verhalten an den Tag legt, das anderen Gästen erhebliche Unannehmlichkeiten bereitet.
    4. Wenn der Kunde Patient einer bestimmten Infektionskrankheit usw. ist.
    5. Wenn heftige Ansprüche auf Unterbringung gestellt werden oder eine Belastung gefordert wird, die das Zumutbare übersteigt. (Außer wenn der Gast die Beseitigung sozialer Barrieren gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 Absatz 2 oder Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beantragt.)
    6. Anfragen eines Gastes an das Hotel, deren Umsetzung eine übermäßige Belastung darstellen würde und die voraussichtlich die Erbringung unterkunftsbezogener Dienstleistungen für andere Gäste erheblich behindern würden, wie in Artikel 5-6 der Durchsetzungsbestimmungen des Hotelgewerbegesetzes festgelegt wiederholt.
    7. Wenn eine Unterbringung aus Gründen höherer Gewalt wie Naturkatastrophen nicht möglich ist.
    8. Beim Rauchen während des Schlafens im Schlafzimmer, bei Manipulationen an Feuerlöschgeräten usw. oder bei Nichtbeachtung sonstiger vom Hotel erlassener Verbote (beschränkt auf die zum Brandschutz notwendigen).
    9. Bei der Übertragung oder dem Versuch einer Übertragung des Aufenthaltsrechts.
    10. Wenn der Beherbergungsvertrag über ein Reisebüro abgeschlossen wird, die Zahlung des Beherbergungsentgelts vom Reisebüro jedoch nicht bestätigt wurde. Darüber hinaus bedeutet der Fall, dass die Zahlung der Unterkunftsgebühr nicht bestätigt wurde, dass die Zahlung per Banküberweisung kurz vor Schließung der Schalteröffnungszeiten des Finanzinstituts oder per Banküberweisung über das Internet erfolgt ist Die Geschäftszeiten des Finanzinstituts umfassen Fälle, in denen die Tatsache der Überweisung nicht am selben Tag bestätigt werden kann, da der nächste Tag ein Feiertag des Finanzinstituts ist, obwohl die Überweisung auf eine bestimmte Weise erfolgt ist.
    11. Wenn eine Person gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Nutzungsregeln des Hotels verstößt.
    12. In anderen Fällen kann die Unterbringung aufgrund verschiedener Gesetze und Verordnungen oder Präfekturverordnungen verweigert werden.
  2. Die Kündigung gemäß dem vorstehenden Absatz muss mündlich oder telefonisch, per E-Mail oder schriftlich an die gemäß Artikel 2 angeforderten Kontaktdaten des Kunden erfolgen. Erfolgt die Mitteilung auch nach der Mitteilung nicht, gelten die Bestimmungen des Artikels 3 Absatz 3 findet Anwendung und die Mitteilung kann nach Ablauf der Regelfrist als zugegangen gelten.
  3. Wenn das Hotel den Beherbergungsvertrag aufgrund der Bestimmungen der beiden vorstehenden Absätze kündigt, kann das Beherbergungsentgelt mit Ausnahme der Absätze 1 (4) und (6) nicht erstattet werden.

Artikel 7-2 Erklärung zur Stornierung des Beherbergungsvertrags

Kündigt das Hotel den Beherbergungsvertrag nach Maßgabe des vorstehenden Artikels, so kann der Gast eine Darlegung des Grundes verlangen.


Artikel 8 Registrierung der Unterkunft

Gäste müssen am Tag ihres Aufenthalts die folgenden Informationen an der Rezeption unseres Hotels anmelden.

  1. Name, Adresse und Kontaktinformationen des Kunden
  2. Für Ausländer, die keine Adresse in Japan haben, Nationalität und Passnummer
  3. Sonstige Angelegenheiten, die das Hotel für notwendig erachtet

Artikel 9 Raumnutzungszeiten

  1. Die Zeit, in der der Gast das Gästezimmer des Hotels nutzen kann, reicht von der Check-in-Zeit bis zur vom Hotel festgelegten Check-out-Zeit.
    Wenn Sie jedoch mehrere aufeinanderfolgende Nächte bleiben, können Sie es den ganzen Tag außer am Anreise- und Abreisetag nutzen.
  2. Ungeachtet der Bestimmungen im vorstehenden Absatz ist das Hotel berechtigt, Gästezimmer auch außerhalb der im selben Absatz genannten Zeiten zur Nutzung zu akzeptieren.
    In diesem Fall werden vom Hotel gesondert festgelegte Zusatzgebühren (inkl. Verbrauchssteuer und Servicegebühr) berechnet. Wenn Sie jedoch die Check-in-Zeit am geplanten Abreisetag überschreiten, wird Ihnen eine Übernachtungsgebühr in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt, wenn Sie das Hotel vor der Check-out-Zeit am Anreisetag nutzen.
  3. Auch wenn dem Gast die Nutzung des Gästezimmers gemäß den vorstehenden beiden Absätzen gestattet ist, darf das Hotel das Gästezimmer betreten und erforderliche Maßnahmen ergreifen, wenn dies für das Sicherheits- und Hygienemanagement oder eine sonstige Betriebsführung des Hotels erforderlich ist tun Sie dies.

Artikel 10 Einhaltung der Nutzungsregeln

Gäste müssen sich im Hotel an die Nutzungsregeln des Hotels halten.


Artikel 11 Geschäftszeiten

  1. Die Öffnungszeiten der verschiedenen Einrichtungen im Hotel können Sie auf Anschlagtafeln im gesamten Hotel, Informationstafeln in den Gästezimmern usw. einsehen.
  2. Die Öffnungszeiten der im vorstehenden Absatz genannten Einrichtungen können bei Bedarf vorübergehend geändert werden. In diesem Fall werden wir Sie entsprechend informieren.

Artikel 12 Zahlung der Gebühren

  1. Die Einzelheiten zu den vom Kunden zu zahlenden Übernachtungsgebühren usw. sind in der beigefügten Tabelle 1 aufgeführt.
  2. Die Zahlung der Übernachtungskosten usw. im vorstehenden Absatz erfolgt bei der Ankunft des Gastes oder auf Anfrage des Hotels in japanischen Yen, in vom Hotel genehmigten Unterkunftsgutscheinen, per Debitkarte, Kreditkarte oder anderen vom Hotel genehmigten Zahlungsmethoden Hotel, an der Rezeption oder an einem vom Hotel benannten Ort.

Artikel 13 Verantwortlichkeiten des Hotels

  1. Für den Fall, dass dem Gast durch die Nichterfüllung des Beherbergungsvertrages oder damit verbundener Verträge oder durch rechtswidrige Handlungen ein Schaden des Hotels entsteht, ersetzt das Hotel dem Kunden einen Schadensersatz bis zu 100.000 Yen, sofern nicht vorsätzliches oder grobes Verschulden vorliegt des Hotels.
  2. Unser Hotel verfügt über eine Gasthof-Haftpflichtversicherung zur Deckung der vom Kunden verursachten Schäden wie im vorstehenden Absatz beschrieben, bei Vorliegen des Ausschlussgrundes des Versicherungsvertrages kann der dem Kunden entstandene Schaden jedoch nicht ersetzt werden.

Artikel 14 Abwicklung, wenn das vertraglich vereinbarte Gästezimmer nicht bereitgestellt werden kann

  1. Sollte das Hotel dem Gast das vertraglich vereinbarte Zimmer nicht zur Verfügung stellen können, wird es für eine andere Unterbringung zu möglichst gleichen Konditionen sorgen.
  2. Unbeschadet der Regelungen des vorstehenden Absatzes kann das Hotel vom Beherbergungsvertrag zurücktreten, wenn ihm eine anderweitige Beherbergung nicht möglich ist. Für die Kündigung gelten in diesem Fall die Regelungen des § 7 Abs. 2 entsprechend. Darüber hinaus zahlt das Hotel dem Kunden eine Entschädigungsgebühr, die der in der beigefügten Tabelle 2 aufgeführten Vertragsstrafe entspricht, und verwendet die Entschädigungsgebühr, um den Kunden zu entschädigen, wenn dem Hotel ein Grund zuzuschreiben ist, dass ihm kein Gästezimmer zur Verfügung gestellt werden kann für Schadensersatz sage ich das.

Artikel 15 Umgang mit deponierten Gegenständen etc.

  1. Für den Fall, dass die vom Gast an der Rezeption hinterlegten Waren, Bargeld oder Wertsachen verloren gehen, beschädigt werden oder auf andere Weise beschädigt werden, leistet das Hotel Ersatz für den Schaden, es sei denn, der Schaden ist auf höhere Gewalt zurückzuführen. Für Gegenstände, deren Art und Preis der Kunde jedoch nicht vorab mitgeteilt hat, leistet das Hotel Schadensersatz bis zu einer Höhe von 100.000 Yen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels vor.
  2. Für den Fall, dass vom Gast ins Hotel mitgebrachte, aber nicht an der Rezeption hinterlegte Waren, Wertgegenstände oder Bargeld verloren gehen, beschädigt werden oder auf andere Weise durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Hotels verursacht werden, ersetzt das Hotel den Schaden. Für Gegenstände, deren Art und Wert vom Kunden nicht vorab bekannt gegeben wurden, leistet das Hotel jedoch Schadensersatz bis zu einer Höhe von 50.000 Yen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels vor.

Artikel 16 Aufbewahrung des Gepäcks oder der persönlichen Gegenstände des Gastes

  1. Sollte Ihr Gepäck vor Ihrem Aufenthalt in unserem Hotel eintreffen, werden wir Sie vor Ihrer Ankunft kontaktieren und Ihr Gepäck nur mit Ihrer Zustimmung aufbewahren.
  2. Werden Gepäck oder persönliche Gegenstände des Gastes nach dem Auschecken des Gastes im Hotel zurückgelassen, wird das Hotel diese grundsätzlich 7 Tage lang, einschließlich Entdeckung, aufbewahren, sofern in diesem Zeitraum kein Rückgabeverlangen des Gastes erfolgt . wird bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben. Wertsachen müssen jedoch unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle abgegeben werden. Darüber hinaus werden Lebensmittel, Getränke, Zeitschriften und andere Abfälle nach unserem Ermessen entsorgt, wenn wir bis zum Tag nach dem Check-out keine Rückmeldung von Ihnen erhalten.
  3. Um zurückgelassenes Gepäck oder persönliche Gegenstände entsprechend der Art des Inhalts ordnungsgemäß zu entsorgen, wird das Hotel nach eigenem Ermessen den Inhalt überprüfen und ihn gegebenenfalls an die Person zurückgeben, die ihn verloren hat, oder gemäß den Bestimmungen entsorgen Dem vorstehenden Absatz kann der Gast nicht widersprechen.
  4. Die Haftung des Hotels für die Versicherung des Gepäcks oder der Gegenstände des Gastes ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf 10.000 Yen beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels vor.

Artikel 17 Gepäckmanagement bei Nutzung des öffentlichen Bades

  1. Bei der Nutzung des öffentlichen Bades sind Wertsachen (einschließlich Bargeld; im Folgenden gilt dasselbe in diesem Artikel), Zimmerschlüssel usw. entsprechend ihrer Nutzung in einem Wertschließfach aufzubewahren.
  2. Der Umgang mit in Wertschließfächern aufbewahrten Gegenständen erfolgt nach Maßgabe von § 16 Abs. 1.
  3. Für Schäden, die durch Diebstahl oder unbefugte Nutzung von Zimmerschlüsseln durch Dritte aufgrund der Nichtergreifung von Maßnahmen gemäß Absatz 1 entstehen, wie z. B. Baden mit im Umkleidekorb zurückgelassenen Wertgegenständen und Zimmerschlüsseln, haftet das Hotel nicht. Wenn jedoch eine dem Hotel zuzurechnende Ursache vorliegt, entschädigen wir das Hotel für Schäden bis zu 10.000 Yen, es sei denn, die Ursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Artikel 18 Parkverantwortung

Wenn ein Kunde den hoteleigenen Parkplatz nutzt, mietet das Hotel den Parkplatz und übernimmt keine Verantwortung für die Unterbringung des Fahrzeugs. Besteht jedoch ein Grund dafür, dass das Hotel für Schäden haftbar gemacht werden muss, die dem Kunden auf dem Hotelparkplatz entstehen, wie z. B. Verlust oder Beschädigung eines Fahrzeugs, haftet das Hotel für 100.000 Yen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob Bei fahrlässiger Fahrlässigkeit leisten wir Schadensersatz.


Artikel 19 Pflichten des Kunden

Sollten unserem Hotel aufgrund einer gegen diese AGB oder Nutzungsordnung verstoßenden Handlung des Kunden oder aus einem anderen vom Kunden zu vertretenden Grund Kosten für die Reinigung/Reparatur der Gästezimmer, entgangene Umsatzchancen oder sonstige Schäden entstehen, werden wir Sie darum bitten um uns für etwaige Schäden zu entschädigen, die unserem Hotel entstehen.

Beigefügte Tabelle 1: Aufschlüsselung der Übernachtungskosten usw. (Bezug auf Artikel 12 Absatz 1)

Gesamtbetrag vom Gast zu zahlen abbauen
Hotelgebühr ①Grundpreis für die Unterkunft (Zimmerpreis)
zusätzliche Gebühr ② Essens- und Getränkegebühren und andere Nutzungsgebühren
Steuer B. Verbrauchssteuer (einschließlich lokaler Verbrauchssteuer)
Übernachtungssteuer

Bemerkungen

  • Die Grundpreise für die Unterbringung richten sich nach der im Hotel ausgehängten Preisliste, in Broschüren, auf der Website usw.
  • Die Übernachtungssteuer richtet sich nach dem von der jeweiligen Kommunalverwaltung festgelegten Steuersatz.

Beigefügte Tabelle 2: Strafgebühr (im Zusammenhang mit Artikel 5)

Anzahl der vertraglich vereinbarten Zimmer Datum des Erhalts der Mitteilung über die Vertragskündigung
No-Show An dem Tag Der Tag davor Vor 2-6 Tagen vor 7 Tagen
allgemein Bis zu 9 Zimmer 100% 100% 50% - -
Gruppe 10 Zimmer oder mehr 100% 100% 50% 30% 10%
Datum des Erhalts der Mitteilung über die Vertragskündigung Anzahl der vertraglich vereinbarten Zimmer
allgemein Gruppe
Bis zu 9 Zimmer 10 Zimmer oder mehr
No-Show 100% 100%
An dem Tag 100% 100%
Der Tag davor 50% 50%
Vor 2-6 Tagen - 30%
vor 7 Tagen - 10%

Anmerkungen

  • % ist das Verhältnis der Strafgebühr zur Grundgebühr für die Unterbringung.
  • Bei einer Verkürzung der Anzahl der Vertragstage wird unabhängig von der Anzahl der verkürzten Tage eine Strafgebühr von einem Tag (erster Tag) erhoben.
  • Bei Rücktritt vom Vertrag für einen Teil einer Gästegruppe (ab 10 Zimmern) 10 % der Gästezahl ab 7 Tagen vor dem Aufenthalt (bzw. dem Annahmedatum, falls der Antrag nach diesem Datum angenommen wird)
    (Auf die nächste ganze Zahl aufrunden.) Für die Anzahl der Zimmer wird keine Strafe berechnet.
  • Dies gilt nicht, wenn für Gruppengäste ein gesonderter Vertrag wie z. B. ein „Gruppenreservierungsbestätigungsformular“ gemäß vorstehender Ziffer 3. abgeschlossen wird.

Überarbeitet am 13. Dezember 2020