2026.02.24
Bekanntmachung zur Änderung der Übernachtungssteuer in Kyoto
Aufgrund einer Überarbeitung der Verordnungen der Stadt Kyoto ändert sich die Höhe der Übernachtungssteuer für Aufenthalte ab dem 1. März 2026.
Die Übernachtungssteuer ist nicht im Übernachtungspreis enthalten und muss beim Einchecken oder vor Ort bezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Kurtaxe eine lokale Steuer ist und nicht im angezeigten Preis zum Zeitpunkt der Buchung enthalten ist. Sie müssen diese separat vor Ort entrichten.
[Übernachtungssteuer (pro Person und Nacht)]
• Unter 6.000 Yen: 200 Yen
• 6.000 Yen oder mehr, aber weniger als 20.000 Yen: 400 Yen
• 20.000 Yen oder mehr, aber weniger als 50.000 Yen: 1.000 Yen
• 50.000 Yen oder mehr, aber weniger als 100.000 Yen: 4.000 Yen
• 100.000 Yen oder mehr: 10.000 Yen
*Dies gilt für Aufenthalte ab dem 1. März 2026, unabhängig vom Reservierungsdatum oder Zahlungsdatum der Unterkunftsgebühr.
Da die Höhe der Beherbergungssteuer auf Grundlage des Aufenthaltsdatums ermittelt wird, gilt der geänderte Steuerbetrag auch dann für Aufenthalte ab dem 1. März 2026, wenn die Buchung vor dem offiziellen Stichtag für die Steuerreform (3. Oktober 2025) erfolgt.
*Auch wenn Sie die Übernachtungssteuer bereits vor der Änderung bei der Buchung bezahlt haben, müssen Sie die Differenz nachzahlen, wenn Ihr Aufenthalt nach dem 1. März 2026 stattfindet.
*Die Unterkunftskosten beziehen sich auf die Zimmerkosten und die damit verbundenen Servicegebühren und beinhalten keine Verpflegungskosten usw.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Kyoto.
„Über die Übernachtungssteuer der Stadt Kyoto“
https://www.city.kyoto.lg.jp/gyozai/page/0000236942.html
Wir bitten um Ihr Verständnis.


